22.11.2021, 09:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.11.2021, 18:36 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Erneute "normale Sonderfreistellung" für gefährdete Arbeitnehmer*innen gemäß § 735 Abs. 3a ASVG (Risikofreistellung)
Das Arbeitsministerium legte nun mittels Verordnung (Nr. 474/2021, ausgegeben am 19.11.2021) den Zeitraum einer erneuten befristeten Sonderfreistellung (samt Rückerstattung durch die ÖGK) für den Zeitraum 22.11.2021 bis 14.12.2021 fest.
Zum Text der Verordnung geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/474/20211119
Das Arbeitsministerium legte nun mittels Verordnung (Nr. 474/2021, ausgegeben am 19.11.2021) den Zeitraum einer erneuten befristeten Sonderfreistellung (samt Rückerstattung durch die ÖGK) für den Zeitraum 22.11.2021 bis 14.12.2021 fest.
Zum Text der Verordnung geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2021/474/20211119