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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 48/2021
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 48/2021

A) Asfinag - KV-Abschluss per 1.1.2022

Die KV-Gehälter/ Ist-Gehälter werden um 3,3% erhöht (kaufmännisch gerundet auf die zweite Dezimalstelle).
Die Lehrlingseinkommen werden ebenfalls um 3,3% erhöht (kaufmännisch gerundet auf die zweite Dezimalstelle).
Rahmenrechtliche Änderungen:

Das Jubiläumsgeld wird bei Elternteilzeit zukünftig auf Basis des Beschäftigungsausmaßes vor Antritt der Elternteilzeit berechnet.
Der Nachtzuschlag wird für alle Mitarbeitende auf Basis des Ist-Gehalts berechnet.
Schülerinnen und Schüler, die ein Pflichtpraktikum in der ASFINAG absolvieren, unterliegen zukünftig dem Kollektivvertrag.
Prüfleiter:innen TUK haben Anspruch auf die Allgemeine Erschwerniszulage.
Der Zuschuss zur Entgeltfortzahlung steht auch bei Arbeitsunfällen zu.
Der Bestattungskostenbeitrag wird auf „Sternenkinder“ erweitert.


B) Eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe - Angestellte - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter in den Verwendungsgruppen I bis VI, sowie der Meistergruppe um 3,45 %
Erhöhung der IST – Gehälter ab 1.1.2022 in den Verwendungsgruppen I bis VI und der Meistergruppe um 3,00 %
Erhöhung der Nachtzulage um 3,45 %
Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld) um 2,50 %
Erhöhung der monatlichen Lehrlingseinkommen um 3,45 %
Freizeitoption in der Höhe von 54h/Jahr (4h und 30 Min/Monat)


C) Gablonzer Industrie und Gewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der KV-Löhne zwischen 2,50 % und 5,50 %.
Erhöhung der Lehrlingseinkommen zwischen 2,50 % und 5,50 %.

Konditoren Tirol - Arbeiter*innen - KV-Abschluss per 1.11.2021

Erhöhung der KV-Löhne um durchschnittlich 2,24 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 10,6 %


D) Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2022

Erhöhung der KV- Löhne in der Lohnkategorie 1 um 2,85%
Lohnkategorie 2 um 2,9%
Lohnkategorie 3-5 um 3,0%
Erhöhung der Lehrlingseinkommen:
€ 1.000,- im 1. Lehrjahr (+22,96%)
€ 1.100,- im 2. Lehrjahr (+5,52%)
€ 1.420,- im 3. Lehrjahr (+2,47%)
€ 1.500,- im 4. Lehrjahr (+3,08%)
Erhöhung der Dienstalterszulagen durchschnittlich um 3,35%
Erhöhung der Zehrgelder
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung


E) Stein- und keramische Industrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.11.2021

Die Mindestgehälter aller Verwendungsgruppen steigen um + 3,0 %
Die IST-Gehälter aller Verwendungsgruppen und Meistergruppen steigen um + 3,0 %
Die Lehrlingseinkommen steigen um + 3,0 %
Die Aufwandsentschädigungen, Trennungskostenentschädigungen und Messegelder werden um + 2,06 % angehoben.
Geltungsbeginn: 1.11.2021

Gleichzeitig wurde bereits für 2022 vereinbart, dass mit 1.11.2022

die IST-Gehälter um den VPI%-Satz (Durchschnitt Oktober 2021 bis September 2022) + 0,45 %, sowie
die KV-Gehälter + 0,4 % erhöht werden.
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