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Info-Update und Klärung zum Thema Kurzarbeit
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Info-Update und Klärung zum Thema Kurzarbeit

Corona UnternehmerInnen-Info, Update 3. Dezember 2021

Hinsichtlich der neuen (von den Ministerien noch nicht endgültig bewilligten) Kurzarbeits-Förder-Richtlinie gab es unterschiedliche Auslegungen. In diesem Zusammenhang können wir folgende Klarstellung übermitteln:

Die erhöhte Förderung (100 %) für besonders betroffene Unternehmen (direkt vom Lockdown betroffene Unternehmen gemäß ÖNACE-Klassifikation in der Beilage der Förder-Richtlinie, sowie Unternehmen mit Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent im Vergleich 3. Quartal 2019 zu 3. Quartal 2020) wird bis 31. März 2022 verlängert.

Vom Lockdown direkt betroffene Betriebe, die einer ÖNACE-Kennziffer der Richtlinien-Beilage angehören, gebührt bis längstens 31. März 2022, und somit gegebenenfalls auch über die Dauer des Lockdowns hinaus diese Beihilfe.

Sämtliche Detailinformationen zur praxisrelevanten Umsetzung der neuen Kurzarbeitsbestimmungen finden Sie hier:

https://newsletter.wko.at/Media/bfaec0b0...hrift2.pdf
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