Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Grenzbetrag nach dem Pensionskassengesetz für 2022
#1
Grenzbetrag nach dem Pensionskassengesetz für 2022

Der Grenzbetrag nach § 1 Abs. 2a PKG beträgt mit Wirkung ab dem 1.1.2022 € 13.200,00 (bis 31.12.2021: € 12.900,00).

Dieser Betrag ist in Zusammenhang mit der Besteuerung von Pensionsabfindungen wichtig. Wenn nämlich der Barwert einer Pensionsabfindung diesen Betrag nicht übersteigt, so darf der Hälftesteuersatz zur Anwendung gebracht werden.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste