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Aktivierung oder Instandhaltung
#1
Habe folgendes Problem: Ein Kunde kauft eine neue Maschine.  Die alte Maschine wird abgebaut und gleichzeitig lässt er den Raum neu fliesen und die uralten Elektroleitungen austauschen. 

Sind jetzt diese Arbeiten (Fliesen und Elektroleitungen) zu aktivieren (Gebäude ist nicht im Betriebsvermögen) und wenn, welche Nutzungsdauer ist anzusetzen, oder können diese Aufwendungen gleich als Instandhaltung abgeschrieben werden.

Ich würde mit der Maschine aktivieren und auf auf diese Nutzungsdauer abschreiben. Aber bin mir überhaupt nicht sicher, weil die Maschine hätte man auch ohne neue Fliesen und ohne neue Elektroleitungen aufstellen und damit arbeiten können. Es war also keine Notwendigkeit dieser Arbeiten. Aber da die Produktion sowieso still stand wurden diese Arbeiten gleich erledigt.

Danke für eure Hilfe
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#2
Liebe Eva Maria,
ich würde diese Arbeiten als Investitionen in fremde Betriebsgebäude verbuchen.
Die Fliesen und Elektroleitungen bilden ja mit der Maschine keine Einheit.
lG, Manuela
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