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DSVGO mt. Lohnabrechnung
#1
Liebe Forumteilnehmer!

Als Bilanzbuchhalterin sende ich per Email die Lohnabrechnung an meine Klienten, die ich mit einem Passwort versende.
Einige Klienten hätten gerne die Lohnabrechnung(Lohnzettel,Auszahlungsjournal etc.) ohne Passwort.

Aber verstoße ich hiermit nicht gegen die Richtlinien der DSVGO. Denn bei diesen Auswertungen sind ja  sensible Daten, wie SV Nr.
Anschriften, Bankverbindungen  angeführt.

Wie macht Ihr das?

Vielen Dank im Voraus für das Feedback.

lg
Christa
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#2
Liebe Christa,

Ihre Bedenken sind völlig berechtigt. Sensible Daten (dazu gehören die Daten der Lohnverrechnung zum Teil) sollten nur adäquat verschlüsselt versendet werden. Eine Versendung ohne Passwort setzt eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen (das sind die einzelnen Dienstnehmer) voraus.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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