14.12.2021, 19:41
Nicht besonders betroffener Betrieb - seit 1. Juli 2021 durchgehend in Phase 5 in Kurzarbeit
Hier ist mit 1. Jänner 2022 ein neuer Erstantrag zu stellen und es sollte auch auf die maximale Bezugsdauer geachtet werden (24 Monate).
Hier ist mit 1. Jänner 2022 ein neuer Erstantrag zu stellen und es sollte auch auf die maximale Bezugsdauer geachtet werden (24 Monate).