Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vordienstzeitenanrechnung Angestellte Handel neu
#1
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
wo findet man die Regelung, dass im KV Handel neu max. 7 Jahre als Vordienstzeiten anzurechnen sind (ohne Kassentätigkeit)?
Im KV finde ich dazu keine Info.

Vielen Dank!
Zitieren
#2
KV-Infoplattform - (kollektivvertrag.at)

Abschnitt 3) Entgelt

A. Gehaltssystem NEU

2. Vordienstzeitenanrechnung

2.1.  Vordienstzeiten aus den Punkten 2.1.1. bis 2.1.7. sind im Ausmaß von höchstens 7 Jahren bei der Einstufung in die Gehaltstabelle zu berücksichtigen.
Zitieren
#3
Danke, da war ich ja sowas von blind...
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste