23.07.2019, 16:16
Bei einer bereits liquidierten und im Firmenbuch gelöschten GmbH schreibt dass FA ja die K-VZ vor, bis die Erklärungen über den Liquidationszeitraum veranlagt wurden.
Für einen Klienten haben wir bereits vor mehreren Wochen die Erklärungen über Finon gemeldet (1-7/2018).
Wenn das FA für die Bearbeitung nun vor dem 15.8. mit der Bearbeitung nicht mehr fertig wird, folgt daraus, dass
dann der Klient die K-VZ bezahlen muss und bekommt er sie nachträglich wieder gutgeschrieben?
Welche Zeiträume muss er dann gutgeschrieben bekommen?
Gelöscht wurde die GmbH in 7/2018.
Danke für Ihren Tipp.
Für einen Klienten haben wir bereits vor mehreren Wochen die Erklärungen über Finon gemeldet (1-7/2018).
Wenn das FA für die Bearbeitung nun vor dem 15.8. mit der Bearbeitung nicht mehr fertig wird, folgt daraus, dass
dann der Klient die K-VZ bezahlen muss und bekommt er sie nachträglich wieder gutgeschrieben?
Welche Zeiträume muss er dann gutgeschrieben bekommen?
Gelöscht wurde die GmbH in 7/2018.
Danke für Ihren Tipp.