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Genaue Dienstreiseaufzeichnungen zur Wahrung der Abgabenfreiheit von Tagesgeldern auch bei Fahrer*innen im Transportgewerbe erforderlich
#1
Genaue Dienstreiseaufzeichnungen zur Wahrung der Abgabenfreiheit von Tagesgeldern auch bei Fahrer*innen im Transportgewerbe erforderlich



Sachverhalt:



Eine Lohnabgabenprüfung in einem Kleintransportunternehmen führte zu dem Ergebnis, dass die gewährten Taggelder für Fahrer*innen nicht nachvollzogen werden.



Jedenfalls waren die Aufzeichnungen nicht so, dass man erkennen konnte, welcher Fahrer bzw. welche Fahrerin wann welche Fahrten unternommen hatte. Es waren zwar die Reisebewegungen je KFZ ersichtlich (Auswertung je KFZ), nicht aber, wer diese Fahrten wann und in welchem Ausmaß unternommen hatte.

In der Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde vorgebracht, dass es in Bezug auf die Frage, welche konkreten Aufzeichnungen denn im Kleintransportgewerbe erbracht werden müssten, keine bzw. nur uneinheitliche Judikatur gibt.



So entschied der VwGH:


Der VwGH wies die Beschwerde ab und bestätigte die Abgabennachforderungsbescheide.


Aus den höchstgerichtlichen Entscheidungsgründen:

Diese werden samt einer Praxisanalyse in WPA 8-2022 dargestellt.
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