Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kollektivvertragsaktualisierungen KW 18/2022
#1
Chemische Industrie - KV-Abschluss per 1.5.2022
  • Erhöhung der Mindestgehälter/-löhne um 4,95 %
  • Erhöhung der IST-Gehälter/-löhne um 4,75 %, mindestens € 120,00 (Erhöhung bis zu 5,9 %)
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 4,95 %
  • Erhöhung der Schicht- und Nachtarbeitszulagen um 4,95 %
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und Messegelder um 3,9 %


Fisch- und Feinkostgewerbe - KV-Abschluss per 1.5.2022
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 4,50 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,50 %
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 4,50 %
  • Ferner bleiben die Überzahlungen in vollem Ausmaß aufrecht



Konditoren Burgenland - KV-Abschluss per 1.5.2022
  • Erhöhung der KV-Löhne um Ø 3,9 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um Ø 4,1 %
  • Ist-Lohnerhöhung durch die fixierte Begünstigungsklausel


Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe KTN - KV-Abschluss per 1.5.2022
  • Erhöhung der Löhne und Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 4,00 %
  • Erhöhung der Praktikantenentschädigung, Mehrleistungspauschale und Zulagen um durchschnittlich 4,30 %
  • Sondernormen aus der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
  • Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen), handelt
  • Anpassungen an das Landarbeitsgesetz wurden vorgenommen



Papierindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2022
  • Erhöhung der KV-Mindestlöhne/-gehälter um 4,9 Prozent
  • Erhöhung der IST-Löhne/-Gehälter um 4,75 Prozent, Mindesterhöhung 120,00 Euro
  • Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 13,8 Prozent
  • Erhöhung der kollektivvertragliche Reiseaufwandsentschädigungen um 4,75 Prozent
  • Erhöhung der Schichtzulagen ab 1.5.2022 für die 2. Schicht auf € 10,50 und für die 3. Schicht auf € 25,30

Rahmenrecht:
Arbeitsgruppe zur redaktionellen Überarbeitung des Kollektivvertrages


Speiseöl- und Fettindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2022
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 4,65 % plus Aufrundung auf die nächsten 50 Cent, mindestens jedoch um 100 Euro.
  • Überproportionale Erhöhung der Schichtzulage



Versicherungsinnendienst - KV-Abschluss per 1.3.2022
  • Erhöhung der Gehaltsansätze um 3,1 %, zuzüglich EUR 13,00, max. EUR 180,00 (ergibt im Durchschnitt eine Erhöhung von 3,51 %).
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen zwischen 5,38 % bis zu 5,76 %.
  • Erhöhung aller kollektivvertraglichen Zulagen um 2,8 %.
  • Verbesserungen im Rahmenrecht wie zB schnellere Vorrückung von der Stufe 7 in die Stufe 8 – weitere Verkürzung um 2 Jahre
  • Bemessung des Urlaubes/Anrechnungsbestimmungen ausgedehnt auch auf die Schweiz.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste