06.05.2022, 09:07
Chemische Industrie - KV-Abschluss per 1.5.2022
Fisch- und Feinkostgewerbe - KV-Abschluss per 1.5.2022
Konditoren Burgenland - KV-Abschluss per 1.5.2022
Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe KTN - KV-Abschluss per 1.5.2022
Papierindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2022
Rahmenrecht:
Arbeitsgruppe zur redaktionellen Überarbeitung des Kollektivvertrages
Speiseöl- und Fettindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2022
Versicherungsinnendienst - KV-Abschluss per 1.3.2022
- Erhöhung der Mindestgehälter/-löhne um 4,95 %
- Erhöhung der IST-Gehälter/-löhne um 4,75 %, mindestens € 120,00 (Erhöhung bis zu 5,9 %)
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 4,95 %
- Erhöhung der Schicht- und Nachtarbeitszulagen um 4,95 %
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und Messegelder um 3,9 %
Fisch- und Feinkostgewerbe - KV-Abschluss per 1.5.2022
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 4,50 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4,50 %
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 4,50 %
- Ferner bleiben die Überzahlungen in vollem Ausmaß aufrecht
Konditoren Burgenland - KV-Abschluss per 1.5.2022
- Erhöhung der KV-Löhne um Ø 3,9 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um Ø 4,1 %
- Ist-Lohnerhöhung durch die fixierte Begünstigungsklausel
Landwirtschaftliche Gutsbetriebe und bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe KTN - KV-Abschluss per 1.5.2022
- Erhöhung der Löhne und Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 4,00 %
- Erhöhung der Praktikantenentschädigung, Mehrleistungspauschale und Zulagen um durchschnittlich 4,30 %
- Sondernormen aus der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
- Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen), handelt
- Anpassungen an das Landarbeitsgesetz wurden vorgenommen
Papierindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2022
- Erhöhung der KV-Mindestlöhne/-gehälter um 4,9 Prozent
- Erhöhung der IST-Löhne/-Gehälter um 4,75 Prozent, Mindesterhöhung 120,00 Euro
- Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 13,8 Prozent
- Erhöhung der kollektivvertragliche Reiseaufwandsentschädigungen um 4,75 Prozent
- Erhöhung der Schichtzulagen ab 1.5.2022 für die 2. Schicht auf € 10,50 und für die 3. Schicht auf € 25,30
Rahmenrecht:
Arbeitsgruppe zur redaktionellen Überarbeitung des Kollektivvertrages
Speiseöl- und Fettindustrie - KV-Abschluss per 1.5.2022
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 4,65 % plus Aufrundung auf die nächsten 50 Cent, mindestens jedoch um 100 Euro.
- Überproportionale Erhöhung der Schichtzulage
Versicherungsinnendienst - KV-Abschluss per 1.3.2022
- Erhöhung der Gehaltsansätze um 3,1 %, zuzüglich EUR 13,00, max. EUR 180,00 (ergibt im Durchschnitt eine Erhöhung von 3,51 %).
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen zwischen 5,38 % bis zu 5,76 %.
- Erhöhung aller kollektivvertraglichen Zulagen um 2,8 %.
- Verbesserungen im Rahmenrecht wie zB schnellere Vorrückung von der Stufe 7 in die Stufe 8 – weitere Verkürzung um 2 Jahre
- Bemessung des Urlaubes/Anrechnungsbestimmungen ausgedehnt auch auf die Schweiz.