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Aktivierung Beschriftungen iZm AWS-ERP-Kredit
#1
Hallo liebe Kollegen!

Einer meiner Klienten hat eine AWS-Garantie und einen AWS-ERP-Kredit beantragt.
Nun hat er mir seine Aufstellung der aktivierten Rechnungen für die Abrechnungen geschickt und möchte, dass ich mit meiner Unterschrift bestätige.
Auch die Beschriftung seines Kastenwagens und seiner Außenbeschriftung hat er angeführt.
Ich hätte die div. Beschriftungen jedoch als Werbeaufwand gesehen und hätte nicht aktiviert.
Nach Recherche habe ich aber nur Urteile von Gerichten in Deutschland dazu gefunden, nicht von österr. Gerichten.
Kann mir hier jemand sagen, ob ich diese Beschriftungen bei Eröffnung eines neuen Betriebs aktivieren darf oder nicht?

Vielen Dank!
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#2
Liebe Kollegin
Ich würde prüfen, ob hier die Voraussetzungen für ein eigenständiges Wirtschaftsgut vorliegen.
Die Beschriftung eines KFZ scheint mir schon sehr gewagt zu sein, aber eine großer Werbeschriftzug / -tafel auf dem Firmengebäude würde mir schon eher zusagen.
Was bestätigen Sie? Das die WG aktiviert wurden aber vermutlich nicht, dass dies richtig gebucht ist. Sie sind ja kein Wirtschaftsprüfer.
Wenn es die AWS nicht akzeptiert (bei meiner Firma passiert), schmeissen sie es sowieso heraus, ich sehe für Sie da kein Haftungsrisiko

PS. Entscheidungen aus DE - häufig sind diese auf uns auch anwendbar, was steht da drinnen?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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