19.07.2022, 19:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.07.2022, 19:37 von Wilhelm Kurzböck - WIKU.)
Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde im Bundesgesetzblatt verlautbart!
Heute wurde auch das Abgabenänderungsgesetz 2022 im Bundesgesetzblatt verlautbart.
Gegenüber dem Entwurf, den ich bereits in der Ausgabe Nr. 11-2022 der WIKU-Personal aktuell ausführlich dargestellt habe, ergeben sich noch folgende Änderungen:
1. Eine Öffiticket-Regelung für Selbständige (was ev. im Bereich jener Personen interessant sein könnte, die man in der Lohnverrechnung hat, die aber steuerlich selbständig sind wie zB Kommandist:innen oder wesentlich beteiligte geschäftsführende Gesellschafter:innen. Diese Änderung betrifft die Betriebsausgabenseite
2. Für die Zeit ab 1.1.2023 wird es zu einer Änderung im Bereich der Pendlerpauschale kommen. Auch bei mir landeten Rückmeldungen, die darauf hinausliefen, dass der Wegfall von Pendlerpauschale und Pendlereuro durch die teilweise Vergütung der Kosten für ein ÖFFI-Ticket ev. unverhältnismäßig wäre und man ja schon Überlegungen angestellt hat (die ich auch kommuniziert habe), dass man die Öffiticketvergütung steuerpflichtig abrechnet, damit man die Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro erhält. Diese unbefriedigende Situation wird uns noch bis 31.12.2022 begleiten. Für die Zeit ab 1.1.2023 wird es hier eine Änderung geben, die auch die Softwareseite wieder "fordern" wird. Diese Änderungen stelle ich dann in der Ausgabe Nr. 12-2022 der WPA ausführlich dar.
3. Damit ist aber auch die rückwirkende Fortsetzung der Jahressechstelanhebung um 15 % mit Wirkung ab 1.1.2022 in den Fällen kurzarbeitsbedingt verkürzter Bezüge nun "amtlich".
Zu Gesetzestext und Materialien geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/108/20220719
Heute wurde auch das Abgabenänderungsgesetz 2022 im Bundesgesetzblatt verlautbart.
Gegenüber dem Entwurf, den ich bereits in der Ausgabe Nr. 11-2022 der WIKU-Personal aktuell ausführlich dargestellt habe, ergeben sich noch folgende Änderungen:
1. Eine Öffiticket-Regelung für Selbständige (was ev. im Bereich jener Personen interessant sein könnte, die man in der Lohnverrechnung hat, die aber steuerlich selbständig sind wie zB Kommandist:innen oder wesentlich beteiligte geschäftsführende Gesellschafter:innen. Diese Änderung betrifft die Betriebsausgabenseite
2. Für die Zeit ab 1.1.2023 wird es zu einer Änderung im Bereich der Pendlerpauschale kommen. Auch bei mir landeten Rückmeldungen, die darauf hinausliefen, dass der Wegfall von Pendlerpauschale und Pendlereuro durch die teilweise Vergütung der Kosten für ein ÖFFI-Ticket ev. unverhältnismäßig wäre und man ja schon Überlegungen angestellt hat (die ich auch kommuniziert habe), dass man die Öffiticketvergütung steuerpflichtig abrechnet, damit man die Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro erhält. Diese unbefriedigende Situation wird uns noch bis 31.12.2022 begleiten. Für die Zeit ab 1.1.2023 wird es hier eine Änderung geben, die auch die Softwareseite wieder "fordern" wird. Diese Änderungen stelle ich dann in der Ausgabe Nr. 12-2022 der WPA ausführlich dar.
3. Damit ist aber auch die rückwirkende Fortsetzung der Jahressechstelanhebung um 15 % mit Wirkung ab 1.1.2022 in den Fällen kurzarbeitsbedingt verkürzter Bezüge nun "amtlich".
Zu Gesetzestext und Materialien geht es hier:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/108/20220719