02.09.2022, 13:03
A) Bäckergewerbe - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.10.2022
B) Fleischergewerbe - Angestellte - KV-Abschluss per 1.7.2022
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 6,5%
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 6,5%
- Erhöhung der Zulagen um 6,5%
B) Fleischergewerbe - Angestellte - KV-Abschluss per 1.7.2022
- Erhöhung der Gehälter um Durchschnittlich 5,37%
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 5%
- Erhöhung der Zehrgelder um 5%
- Eine Arbeitsgruppe zur Reform des Verwendungsgruppenschemas wird eingerichtet.