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stellt die tägliche Verköstigung der Mitarbeiter (Mittagessen) eine sachbezugspflichtige Zuwendung dar?
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Normalerweise nicht.
Mit "normalerweise" meine ich, dass der "Normalfall" (Kantinenessen oder Anlieferung von Essen und Bezahlung durch Arbeitgeber:in) gemeint ist.
Es könnte auch "Sonderfälle" geben wie zB das gemeinsame Essen in einem Gasthaus, das der Arbeitgeber übernimmt, ohne dass Essensgutscheine zum Einsatz gelangen. Da könnte es sich abgabenrechtlich spießen.
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Wäre nicht auch im Hotel- und Gastgewerbe ein entsprechender Sachbezugswert anzusetzen?
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Wenn wir hier von "Lohnabgaben" (LSt, SV, DB, DZ und KommSt sowie BV) sprechen: nein.
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Im Hotel und Gastgewerbe ist bei voller Verpflegung kein Sachbezug mehr anzusetzen?
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Wenn wir hier von "Lohnabgaben" (LSt, SV, DB, DZ und KommSt sowie BV) sprechen: nein.