Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
köst bei Gründungspriviligierter GmbH
#1
Hallo Kollegen!

Ein Klient hat eine gründüngspriviligierte Gmbh mit einem Stammkapital von € 10.000,-- gegründet. Das gesamte
Stammkapital wurde einbezahlt.

Frage zur Köst ?
Ist jetzt in den ersten 5 Jahren nur die Mindestköst zu bezahlen oder ist die Köst vom tatäschlichen Gewinn zu berechnen?

z.b Gewinn wäre bei € 25.500,-- davon  25% Köst zu bezahlen oder nur die Mindestköst von € 500,-- ?

Im Voraus dankend für Eure Infos.
Zitieren
#2
Es ist immer der tatsächliche Gewinn die Bemessungsgrundlage für die KÖST, nur die (in jedem Fall fällige) MindestKÖST ist reduziert.

LG Verena
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste