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Urlaubsablöse berechnen
#1
Hallo liebe Kollegen!

Ich bin mir im Klaren darüber, dass es eigentlich verboten ist, Urlaub abzulösen.
Was ist nun zu tun, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer dennoch vereinbaren, den nicht verbrauchten Urlaub in Geld abzugelten?
Da es keine Berechnungsregeln für eine Urlaubsablöse gibt, werden lt. Lehre die Berechnungsregeln für die Urlaubsersatzleistung herangezogen. Was ich mich nun frage ist, ob ich nur die UEL lfd. abrechnen muss oder auch die UEL Sonderzlg. abrechnen muss.
Kann mir bitte jemand, der das schon einmal gemacht hat, meine Frage beantworten?

Vielen Dank im Voraus,

Sarah-Kristin Rauch
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#2
Die Frage lautet: "Wie berechne ich eine verbotene Urlaubsablöse RICHTIG" oder "Wie gehe ich korrekt bei ROT über die Kreuzung".

Die Frage ist bei mir in den letzten 30 Jahren sicherlich schon einige Hundertmal "aufgeschlagen" (die erste Frage natürlich).

Die Antwort lautet: ein "nichtiges Rechtsgeschäft" hat insoweit keine Spielregeln.

Sie können daher selber entscheiden, ob Sie die anteiligen Sonderzahlungen berücksichtigen wollen oder nicht, weil es hier kein richtig, sondern immer nur ein "falsch" geben kann.

Ich empfehle aber generell (in allen meinen Schulungsunterlagen und auch in meinem Fachspezialchat-Forum - das ist nicht dieses Forum), dass man keinen Unterschied machen sollte zwischen UEL und Urlaubsablöse und daher die Sonderzahlungen dabei sein sollten. Aber - wie erwähnt - das ist Geschmacksache.
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#3
Sehr geehrter Herr Kurzböck!

Ich danke Ihnen für Ihre rasche Antwort.
Ja, ich weiß, aber es kommt leider immer wieder vor, dass eine Urlaubsablöse vereinbart wird und wir Personalverrechner sollen das dann umsetzen.

Alles Gute fürs neue Jahr!

Lg
Sarah-Kristin Rauch
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