15.03.2023, 10:15
Liebes Forum,
ein Klient (E/A-Rechner) meldet sein Gewerbe aufgrund einer Erkrankung mit Ende März 2023 bis auf weiteres ruhend.
Können dann trotzdem seine bis Ende März geleisteten Tätigkeiten erst im April bzw. Mai mit seinen Kunden verrechnet werden oder müssen hier die Rechnungen auch alle mit spätestens 31.03 ausgestellt sein. Was passiert mit den Eingangsrechnungen, welche nach dem März reinkommen.
Oder ist hier wie bei einer Betriebsaufgabe umzugehen, also Umstellung auf doppelte Buchhaltung mit Übergangsgewinn bzw. -verlust?
Vielen Dank!
ein Klient (E/A-Rechner) meldet sein Gewerbe aufgrund einer Erkrankung mit Ende März 2023 bis auf weiteres ruhend.
Können dann trotzdem seine bis Ende März geleisteten Tätigkeiten erst im April bzw. Mai mit seinen Kunden verrechnet werden oder müssen hier die Rechnungen auch alle mit spätestens 31.03 ausgestellt sein. Was passiert mit den Eingangsrechnungen, welche nach dem März reinkommen.
Oder ist hier wie bei einer Betriebsaufgabe umzugehen, also Umstellung auf doppelte Buchhaltung mit Übergangsgewinn bzw. -verlust?
Vielen Dank!