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Beendigung mit Wiedereinstellungszusage oder Karenzierung – Absicht der Vertragsparte
#1
Beendigung mit Wiedereinstellungszusage oder Karenzierung – Absicht der Vertragsparteien zählt

Sachverhalt:

Im hier zu beurteilenden Fall vereinbarte ein Schlosser mit seiner Arbeitgeberin Ende Jänner 2019, dass das Arbeitsverhältnis ab 1.2.2019 für die Dauer von vier Wochen „unterbrochen“ werden sollte.

Die Initiative ging dabei allein von ihm aus, weil er „private Dinge“ zu erledigen habe.

Da der Geschäftsführer einem verdienstvollen, langjährigen Mitarbeiter, entgegenkommen wollte, war er mit dieser Vereinbarung trotz sehr guter Auftragslage ein-verstanden, Voraussetzung war aber die Limitierung mit vier Wochen.

Eine Notwendigkeit zu einem arbeitsbedingten Mitarbeiterabbau bestand nicht.

Vereinbart war, dass der Arbeitgeber nach vier Wochen seine Arbeit wiederaufzunehmen hat.

Von ihm wurden weder das Diensthandy, noch die Schlüssel oder die Arbeitskleidung zurückverlangt.

Die Baustellenausweise blieben aktiv, das Handy angemeldet.

Auch wurde keine Endabrechnung erstellt.

Es erfolgte eine Abmeldung mit dem Abmeldegrund „einvernehmliche Auflösung“ und der Arbeitnehmer bezog während seiner Abwesenheitszeit Arbeitslosengeld.

Gegen Ende der vier Wochen erklärte der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber, dass er nicht mehr zurückkommen würde.

Strittig war nun, ob der Arbeitgeber die Abfertigung ALT zu bezahlen hatte.

So entschied der OGH:

Der Oberste Gerichtshof kam zum Schluss, dass eine Karenzierung vorlag und keine Beendigung, sodass die Auflösungserklärung des Arbeitnehmers zum Verlust der Abfertigung ALT führte.


Aus den Entscheidungsgründen:

Diese finden Sie ausführlich dargestellt in WPA 14/2020.
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#2
Guten Tag,
hat jemand Erfahrung damit, wie ich jemand für ca. 3 Monate freistellen kann, dass dem Arbeitgeber möglichst keine Kosten entstehen?

Wiedereinstellungszusage - ist nur für 2 Monate möglich.
Kurzarbeit - nehme ich an - kann ich nicht nur für 1 - 2 Personen, wenn es ein Betrieb ist mit 120 Personen.
unbezahlter Urlaub - ist nicht ideal, da SV zu bezahlen ist.

Was wäre die beste Lösung, dass mir für 3 Monate keine Kosten entstehen, aber der Mitarbeiter wieder zurück kommen soll.

SG Barbara Kogelbauer
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#3
Bitte fachliche Fragen nicht im Newsbereich stellen, sondern im dafür geschaffenen Forumsbereich (also eine Zeile weiter unten mit der Bezeichnung "Personalverrechnung, Arbeitsrecht...".

Danke für Ihr Verständnis!
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