25.04.2023, 19:37
Habe eine Frage zu Kautionen und UST.
Klient vermietet Garagen an Privatpersonen und behält zwei Monatsmieten Kaution (inkl. 20% Ust) in der Höhe von 228,-- ein. Der Mieter erhält eine Rechnung mit ausgewiesener USt von 38,--.
Da es sich (noch) nicht um ein Entgelt für eine Leistung handelt würde ich diese auf sonstige Verbindlichkeiten buchen und keine Ust abführen.
Ich bin mir aber nun nicht sicher ob laut Rechnungslegung die 20% Ust doch an das Finanzamt abzuführen sind.
Wer kann mir diesbezüglich weiterhelfen
Vielen Dank vorab.
Klient vermietet Garagen an Privatpersonen und behält zwei Monatsmieten Kaution (inkl. 20% Ust) in der Höhe von 228,-- ein. Der Mieter erhält eine Rechnung mit ausgewiesener USt von 38,--.
Da es sich (noch) nicht um ein Entgelt für eine Leistung handelt würde ich diese auf sonstige Verbindlichkeiten buchen und keine Ust abführen.
Ich bin mir aber nun nicht sicher ob laut Rechnungslegung die 20% Ust doch an das Finanzamt abzuführen sind.
Wer kann mir diesbezüglich weiterhelfen
Vielen Dank vorab.