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Folgeprovisionen für pensionierten Versicherungsvertreter - Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag
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Folgeprovisionen für pensionierten Versicherungsvertreter - Arbeitnehmer- und Verkehrsabsetzbetrag


BFG vom 13.02.2023, RV/7103223/2016

§ 25 EStG 1988

§ 33 EStG 1988



So entschied das BFG:

Ist für den Anspruch eines pensionierten Versicherungsvertreters auf Folgeprovisionen der Abschluss eines Versicherungsvertrages Voraussetzung, welcher vom Versicherungsangestellten noch in seiner aktiven Dienstzeit getätigt wurde, stellen auch die Folgeprovisionen nichtselbständiges Entgelt für ein aktives Dienstverhältnis dar und steht ihm daher auch der Arbeitnehmerabsetzbetrag und der Verkehrsabsetzbetrag zu.
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