02.06.2023, 09:44
Frage:
Antwort:
Anmerkung:
Das ARS-Forum war in den letzten 17 Jahren schon unzählige Male der Ausgangspunkt der Klärung praktischer Fragen unter tatkräftiger Mithilfe der Forums-Community, die zugleich auch das Premium-Abo der WIKU-Personal aktuell haben.
Diese Rückmeldung erlaube ich mir, öffentlich zu teilen.
Den Original-Chatverlauf finden Sie hier:
https://pv-forum.ars.at/post/altersteilz...1335237724
- Ein Arbeitnehmer leistete in den letzten 12 Monaten im Durchschnitt 60 % der durch Kollektivvertrag festgelegten Normalarbeitszeit (so wie es gesetzlich als Minimum vorgesehen war).
- Allerdings war seine Arbeitszeit in den letzten 12 Monaten insoweit schwankend, als sich darunter auch ein paar Monate befanden, während welcher die 60 %-Marke unterschritten war. Dadurch, dass in anderen Monaten deutlich mehr Arbeitszeit geleistet wurde, geht es sich im Durchschnitt mit den 60 % aus.
- Fraglich ist daher, ob man im Beobachtungszeitraum von 12 Monaten vor dem Antritt der Altersteilzeit durchgehend (d. h. ohne Ausnahme) mindestens die 60 % leisten musste oder ob es ausreicht, hier auf den Durchschnitt innerhalb der letzten 12 Monate abzustellen, damit die vereinbarte Altersteilzeit auch vom AMS "genehmigt" wird.
Antwort:
- Die Rechtsansichten sind in der Tat recht unterschiedlich und in Wahrheit sind beide Auslegungen aufgrund des Gesetzeswortlautes möglich (in Frage kommt hier § 27 Abs. 2 Z 2 AlVG).
- Eine Recherche beim AMS ergab, dass man dort von einer Durchschnittsbetrachtung ausgeht, was auch aus der AMS-Infobox hervorgeht.
- Somit steht im vorliegenden Fall der AMS-Genehmigung dieser Punkt jedenfalls nicht im Weg.
Anmerkung:
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