20.09.2023, 18:29
Sachverhalt:
So entschied der OGH:
Was dabei "herauskam", erfahren Sie über das beiliegende Dokument.
Achtung: Sie müssen - wenn Sie das Dokument lesen möchten - im Forum eingeloggt sein und benötigen Ihre Premium-Passwort, welches wir Ihnen für die WIKU Personal aktuell für das Jahr 2023 übermittelt haben.
Dies ist deshalb notwendig, weil dies auch ein öffentliches Forum ist und ich bestimmte Beiträge vorab (d. h. vor Erscheinen des Magazines, hier die Ausgabe Nr. 17/2023, die ca. Mitte Oktober 2023 erscheinen wird) meiner Premium-Community zur Verfügung stellen möchte.
Das wird sich im Laufe des Jahres 2024 "wandeln", wenn meine neue Homepage völlig runderneuert ONLINE gehen wird.
- Ein Kind erblickte am 27.3.2022 mittels Kaiserschnitts das Licht der Welt.
- Schon am darauffolgenden Tag wurde es wegen einer Zungenfehlbildung operativ versorgt.
- Schon nach relativ kurzer Zeit (nämlich am 31.3.2022) konnten Mutter und Kind aus der Spitalspflege entlassen werden.
- Der Vater beantragte den Familienzeitbonus für die Zeit von 27.3.2022 (= Tag der Geburt des Kindes) bis inklusive 23.04.2022 (also für 28 Kalendertage).
- Die ÖGK lehnte den Antrag ab, weil ihrer Ansicht nach erst frühestens ab dem 31.03.2022 (= Tag des Einziehens des Kindes in die gemeinsame Wohnung) ein gemeinsamer Haushalt vorgelegen war und weil der Krankenhausaufenthalt nicht länger als üblich gedauert hatte.
- Der Vater klagte gegen diese Entscheidung der ÖGK vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
So entschied der OGH:
Was dabei "herauskam", erfahren Sie über das beiliegende Dokument.
Achtung: Sie müssen - wenn Sie das Dokument lesen möchten - im Forum eingeloggt sein und benötigen Ihre Premium-Passwort, welches wir Ihnen für die WIKU Personal aktuell für das Jahr 2023 übermittelt haben.
Dies ist deshalb notwendig, weil dies auch ein öffentliches Forum ist und ich bestimmte Beiträge vorab (d. h. vor Erscheinen des Magazines, hier die Ausgabe Nr. 17/2023, die ca. Mitte Oktober 2023 erscheinen wird) meiner Premium-Community zur Verfügung stellen möchte.
Das wird sich im Laufe des Jahres 2024 "wandeln", wenn meine neue Homepage völlig runderneuert ONLINE gehen wird.