02.10.2023, 15:22
Liebe Kollegen!
KV Handel Angestellte:
DN kündigt aufgrund gesetzlichem Pensionsanstritt. UZ wurde in voller Höhe ausbezahlt.
KV besagt folgendes:
"Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Lehrling nach Erhalt der für das laufende Kalenderjahr gebührenden Urlaubsbeihilfe ihr Arbeitsverhältnis selbst aufkündigt, aus ihrem Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder infolge Vorliegens eines wichtigen Grundes vorzeitig entlassen wird, muss sie sich die im laufenden Kalenderjahr anteilsmäßig zu viel bezogene Urlaubsbeihilfe auf ihre ihr aus dem Arbeitsverhältnis zustehenden Ansprüche (insbesondere Restgehalt und Weihnachtsremuneration) in Anrechnung bringen lassen. Diese Anrechnung gilt in den ersten sechs Monaten des Dienstverhältnisses unabhängig von der Beendigungsform."
Gilt die DN-Kündigung aufgrund Pensionierung als DN-Kündigung und kann somit der UZ anteilig rückverrechnet werden?
Vielen Dank und liebe Grüße!
KV Handel Angestellte:
DN kündigt aufgrund gesetzlichem Pensionsanstritt. UZ wurde in voller Höhe ausbezahlt.
KV besagt folgendes:
"Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Lehrling nach Erhalt der für das laufende Kalenderjahr gebührenden Urlaubsbeihilfe ihr Arbeitsverhältnis selbst aufkündigt, aus ihrem Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder infolge Vorliegens eines wichtigen Grundes vorzeitig entlassen wird, muss sie sich die im laufenden Kalenderjahr anteilsmäßig zu viel bezogene Urlaubsbeihilfe auf ihre ihr aus dem Arbeitsverhältnis zustehenden Ansprüche (insbesondere Restgehalt und Weihnachtsremuneration) in Anrechnung bringen lassen. Diese Anrechnung gilt in den ersten sechs Monaten des Dienstverhältnisses unabhängig von der Beendigungsform."
Gilt die DN-Kündigung aufgrund Pensionierung als DN-Kündigung und kann somit der UZ anteilig rückverrechnet werden?
Vielen Dank und liebe Grüße!