02.10.2019, 09:29
In der Kanzlei betreuen wir eine GmbH, die sich auch über Crowd-Funding finanziert hat.
Diese Crowdfunding-Einzahlungen sind als Nachrangdarlehen unter Eigenkapital ausgewiesen.
Muss dieser Betrag im steuerlichen Evidenzkonto gem. § 4 Abs.12 EStG. auch aufscheinen?
Als disponible Kapitalrücklage - Außenfinanzierung?
Danke für Ihren Tipp.
Diese Crowdfunding-Einzahlungen sind als Nachrangdarlehen unter Eigenkapital ausgewiesen.
Muss dieser Betrag im steuerlichen Evidenzkonto gem. § 4 Abs.12 EStG. auch aufscheinen?
Als disponible Kapitalrücklage - Außenfinanzierung?
Danke für Ihren Tipp.