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Firmen-PKW mit Verbrennermotor und Sachbezug - Belegersatz betreffend Treibstoffkosten
#1
Nachdem es im letzten Jahr (also im Jahr 2022) kurzfristig Ansätze dazu gab, dass man Treibstoffkostenersätze des Arbeitgebers betreffend ein "Sachbezugs-KFZ" (Verbrennermotor) als abgabenpflichtigen Aufwandsersatz gewertet haben wollte, dürfte es diesbezüglich Entwarnung geben.

Die Finanzverwaltung verweist völlig zu Recht darauf, dass durch den Sachbezug eben auch die Finanzierung von Treibstoffkosten (konkret: den durch den Arbeitgeber ausgelegten und durch Beleg - zB der Tankstelle - nachgewiesenen Betrag) durch den Arbeitgeber erfasst ist und eine weitere Abgabenpflicht insoweit unbillig wäre.

Ein diesbezüglicher Dialog hatte sich dazu in dem von mir betreuten Fachforum entwickelt, bei dem ja Premium-Abonnent:innen der WIKU Personal aktuell mittendrin statt nur dabei sind.

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