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Umsatzsteuer bei De Minimis Förderung
#1
Guten Tag,

ich habe eine kurze Frage, bei der ich mir nicht sich bin wie hier vorzugehen ist. Wir haben im Jahr 2023 eine De Minimis Förderung erhalten. Müssen wir für diese Förderung Umsatzsteuer bezahlen?

Online finde ich sehr widersprüchliche Informationen, daher hoffe, dass vielleicht in diesem Forum jemand Bescheid weiß. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen  Smile.

Liebe Grüße

Alois
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#2
USt-pflichtig sind echte Zuschüsse mangels Leistungsaustausch nie. Beihilfen nach der De-minimis-Verordnung müssen wegen "Geringfügigkeit" nicht von der Europäischen Kommission genehmigt werden, sagen also nichts darüber aus, ob ein Leistungsaustausch vorliegt. Im Normalfall sind alle öffentlichen Förderungen (Bund, Land, Gemeinde) echte Zuschüsse. Ertragssteuerlich sind die damit verbundenen Aufwendungen (mit Ausnahmen) nicht abzugsfähig.
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