19.12.2023, 15:10
Teuerungsprämie 2023 - Auszahlung bis 15.2.2024
Das BMF teilt uns dazu Folgendes mit:
Wir beurteilen das analog zum Vorjahr:
Sofern die Teuerungsprämie dem Kalenderjahr 2023 zugeordnet werden kann (zB aufgrund einer Vereinbarung), bestehen aus Sicht des BMF keine Einwände gegen eine steuerfreie Auszahlung bis 15. Februar 2024 (siehe auch Lohnsteuerrichtlinien Rz 631).
Das BMF teilt uns dazu Folgendes mit:
Wir beurteilen das analog zum Vorjahr:
Sofern die Teuerungsprämie dem Kalenderjahr 2023 zugeordnet werden kann (zB aufgrund einer Vereinbarung), bestehen aus Sicht des BMF keine Einwände gegen eine steuerfreie Auszahlung bis 15. Februar 2024 (siehe auch Lohnsteuerrichtlinien Rz 631).