(03.01.2024, 19:53)Bague schrieb: Dieser "Privatanteil" gehört eigentlich in der LV berücksichtigt, weil dafür auch LNK anfallen. Ein PKW-Privatanteil fällt nur an, wenn bei einem wesentlich beteiligten GF (>25%) der Anteil der privaten Fahrten mittels Fahrtenbuch nachgewiesen wird. Ansonsten sind die entsprechenden Werte aus der Sachbezugs-VO zu verwenden. Die Erlöse sind als "Sonstige Erlöse" auszuweisen - Buchung wäre GF-Bezug (Kl. 7)/sonst. Erlöse (Kl. 4). Die GF-Vergütung + Privatanteil/Sachbezug sind die Einnahmen des GF in seiner persönlichen Gewinnermittlung. Die Erlösbuchung vermindert den gebuchten Aufwand des Fahrzeuges in der GmbH auf den betrieblichen Anteil. Wenn mit USt, dann ist die Basis dafür der GF-Bezug zuzüglich Privatanteil/Sachbezug.
Nur wenn ein tatsächlich geleisteter Privatanteil als Erlöse verbucht wird, kann dieser den gebuchten Aufwand des Fahrzeuges vermindern.
Die Verbuchung eines Kfz-Sachbezugs ist (abgesehen von den LNK) aufwandsneutral (gleichzeitig Aufwand und Erlös).
Der GF-Bezug kann, aber muss nicht zwingend in der Kl. 7 verbucht werden: Ich verbuche das Geschäftsführerentgelt, als auch die Gesellschafterbezüge jeweils auf eigene Konten in der der Klasse 6. Diese beinhalten jeweils alle Vergütungen, die der Geschäftsführer bzw. der Gesellschafter erhält: die übernommenen Kosten (z.B. SVS, Jahresnetzkarte), als auch die Sachbezüge für die jeweilige Kfz-Privatnutzung und für die Stellplätze. Die Salden der Gesellschafterkonten stimmen am Jahresende mit den jeweiligen Jahreslohnkonten überein.
Das Gegenkonto für die Sachbezüge führe ich nicht in der Kl.4 (Erlöse), sondern ebenfalls in der Kl. 6, denn so stimmen am Jahresende die tatsächlich aufgewendeten Gesamtkosten der Gehälter (würde man nämlich die Erlöse aus den Sachbezügen in der Kl. 4 führen, wären - um die tatsächlichen Gesamtkosten der Gehälter zu ermitteln - die Löhne und Gehälter der Kl. 6 um die Erlöse aus den Sachbezügen (Kl.4) zu kürzen - das erspart man sich damit.
Die für die Gesellschafter übernommen Kosten werden direkt auf das Gesellschafterkonto gebucht - in der Lohnverrechnung wird nur mehr der jeweilige Sachbezug erfasst - da der Aufwand für die übernommen Kosten bereits am Gesellschafterkonto verbucht wurde, wird der Sachbezug am Sachbezugskonto nur mehr neutral (Soll+Haben gleichzeitg) verbucht.
Der Kfz-Sachbezug hingegen wird am Gesellschafterkonto im Soll und am Sachbezugskonto im Haben verbucht.
Ich finde diese Möglichkeit auch hinsichtlich von Auswertungen viel übersichtlicher. Gerade bei Dienstleistungs-GmbH's betragen die Lohnkosten gleich mal 70-75 % der Aufwendungen - daher ist es gut, alle Lohnkosten und -erlöse in der Kl. 6 zu lassen, um stets die tatsächlichen Lohnkosten auf einem Blick zu sehen.
Wie machen das andere Kolleg:innen ?