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Familienbonus PLUS für Grenzgänger - es bleibt spannend!
#1
Familienbonus PLUS für Grenzgänger - es bleibt spannend!

Der Verwaltungsgerichtshof hob kürzlich jenes BFG-Erkenntnis aus dem Jahr 2022 auf (konkret: vom 20. Juli 2022, RV/5100220/2022 = WPA 20/2022, Artikel Nr. 474/2022), mittels welchem einem in Österreich lebenden, aber in Deutschland arbeitenden Grenzgänger, dessen Kinder bei der Kindesmutter in Deutschland lebten, der Familienbonus PLUS für eben diese Kinder zuerkannt wurde.

Nachdem der VwGH in einem Erkenntnis vom 6.4.2022, Ra 2021/15/0067 (WPA 13/2022, Artikel Nr. 314/2022) in einem ähnlich gelagerten Fall "pro Familienbonus PLUS" entschieden hatte, dürfte im aktuellen Fall dem BFG offenbar ein "Fauxpas" dahingehend passiert sein, dass er es verabsäumt hatte, das Vorliegen aller gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen festzustellen.

Zudem dürfte die Finanzverwaltung indirekt auch dem VwGH unterstellen, im ersten Fall ein Fehlurteil gefällt zu haben, weil man (nach wie vor) der Ansicht ist, dass dann, wenn beide Elternteile in Deutschland beschäftigt sind, dem Grunde nach weder eine Familienbeihilfe, noch eine Differenz- oder Ausgleichszahlung (jeweils betreffend Familienbeihilfe) zusteht, was wiederum "grundsätzlich" schädlich für den Familienbonus PLUS wäre. Das dürfte aber im ersten Erkenntnis entweder keine Rolle gespielt haben oder aber "übersehen" worden sein. Jedenfalls ging der VwGH damals nicht auf diese Argumentation ein.

Somit bleibt es in Bezug auf die Frage, ob der Familienbonus plus in derartigen Fällen zustehen kann, trotz des ursprünglich positiven VwGH-Erkenntnisses "spannend".

VwGH vom 16.11.2023, Ra 2022/15/0079
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