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Änderung der AuslBG-Verordnung - Working Holiday-Regelung nun auch in Bezug auf die USA
#1
§ 1 Z 14a AuslBG-VO regelt mit Wirkung ab 20.02.2024 folgende Ausnahme:

Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 31. Lebensjahr nicht überschritten haben, hinsichtlich ihrer Beschäftigung während eines längstens zwölfmonatigen Ferienaufenthalts im Bundesgebiet, sofern österreichische Staatsangehörige in den Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen eines bilateralen Programmes für berufliche Entwicklung und kulturellen Austausch eine Beschäftigung aufnehmen dürfen

BGBl. II Nr. 59, ausgegeben am 19.02.2024

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/59/20240219
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