29.03.2024, 11:23
Pension und Erwerbstätigkeit: Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung - Verrechnung
ÖGK-Newsletter Nr. 4/März 2024
Den kompletten Artikel dazu finden Sie im nachstehend verlinkt:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Auszug daraus:
Die Verrechnung erfolgt im Verrechnungsbasis Typ RP "Allgemeine Beitragsgrundlage für PV-Reduktion" mittels des Abschlages A 22 "Reduktion DN-Anteil PV".
Der somit teilweise entfallende Dienstnehmeranteil zur PV findet nur bei der allgemeinen Beitragsgrundlage und nicht auch bei den Sonderzahlungen statt.
Anmerkung: Es ist aber auch ein Betrag darunter zulässig, damit kann im Fall einer mehrfachen Erwerbstätigkeit eine Rückzahlung durch die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer vermieden werden.
Bitte beachten Sie: Für bereits übermittelte mBGM für die Monate Jänner bis März 2024 ist eine Aufrollung durchzuführen. Übermitteln Sie daher eine Storno-mBGM und erstatten eine neue mBGM.
Hinweis: Wenn Sie bei der Meldungserstattung die ELDA-Software oder ELDA-Online benutzen, ist die Verrechnung des Abschlages mittels mBGM ab 10.04.2024 möglich. Sobald in der ELDA-Software die neue Version vorliegt, werden Sie darauf hingewiesen. Nach Durchführung des erforderlichen Updates der ELDA-Software ist die Verrechnung der Minderung des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung möglich.
ÖGK-Newsletter Nr. 4/März 2024
Den kompletten Artikel dazu finden Sie im nachstehend verlinkt:
https://www.gesundheitskasse.at/cdsconte...gkdgportal
Auszug daraus:
Die Verrechnung erfolgt im Verrechnungsbasis Typ RP "Allgemeine Beitragsgrundlage für PV-Reduktion" mittels des Abschlages A 22 "Reduktion DN-Anteil PV".
Der somit teilweise entfallende Dienstnehmeranteil zur PV findet nur bei der allgemeinen Beitragsgrundlage und nicht auch bei den Sonderzahlungen statt.
Anmerkung: Es ist aber auch ein Betrag darunter zulässig, damit kann im Fall einer mehrfachen Erwerbstätigkeit eine Rückzahlung durch die Dienstnehmerin bzw. den Dienstnehmer vermieden werden.
Bitte beachten Sie: Für bereits übermittelte mBGM für die Monate Jänner bis März 2024 ist eine Aufrollung durchzuführen. Übermitteln Sie daher eine Storno-mBGM und erstatten eine neue mBGM.
Hinweis: Wenn Sie bei der Meldungserstattung die ELDA-Software oder ELDA-Online benutzen, ist die Verrechnung des Abschlages mittels mBGM ab 10.04.2024 möglich. Sobald in der ELDA-Software die neue Version vorliegt, werden Sie darauf hingewiesen. Nach Durchführung des erforderlichen Updates der ELDA-Software ist die Verrechnung der Minderung des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung möglich.