26.04.2024, 13:18
A) BABE (private Bildungseinrichtungen) - Angestellte - KV-Abschluss per 1.5.2024
B) Elektro- u. Elektronikindustrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.5.2024
C) Elektro- u. Elektronikindustrie - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.5.2024
- Lehrlingseinkommen + 7,7%
- Erhöhung der KV- und IST-Gehälter und Löhne sowie der betrieblichen Gehaltssysteme ab 1.8.2024 um 7,7%
- Erhöhung Gehälter und Löhne für Transitarbeitskräfte ab 1. 5. 2024 um 7,7%
- Erhöhung KV-Mindesthonorar für freie DienstnehmerInnen gemäß § 17a ab 1.5.2024 um 7,7%
- Die KV-Zulagen, KV-Zuschläge, betriebliche Zulagen und Zuschläge und der Stundenzuschlag gemäß § 16 Abs 7 BABE-KV werden um 7,7% ab 1.8.2024 erhöht
- Steuerfreie Mitarbeiterprämie von € 250,00 für die Monate Mai, Juni und Juli 2024
- Erhöhung der Anrechnung von Vordienstzeiten von 5 auf 8 Jahre
- Jubiläumsgeld für lange Betriebszugehörigkeit nach 25 Jahren alle 5 Jahre: 1 Monatsgehalt
- Schlichtungsmechanismus bezüglich strukturellen Problemstellungen von Vor- und Nachbereitungszeiten
B) Elektro- u. Elektronikindustrie - Angestellte - KV-Abschluss per 1.5.2024
- Die KV-Gehälter werden um + 7,5% erhöht.
- Neues Mindestgehalt: € 2.406,56
- Die IST-Gehälter werden um + 6,8 % erhöht.
- Die Lehrlingseinkommen werden um + 7,5 % erhöht.
- +7,5 % für alle Zulagen
- + 77,94 % 2. Schicht € 1
- + 7,5 % für Reiseaufwandsentschädigungen
- Freizeitoption wieder möglich
C) Elektro- u. Elektronikindustrie - Arbeiter:innen - KV-Abschluss per 1.5.2024
- Die KV-Löhne werden um + 7,5% erhöht.
- Neuer Mindestlohn: € 2.406,56
- Die IST-Löhne werden um + 6,8 % erhöht.
- Die Lehrlingseinkommen werden um + 7,5 % erhöht.
- +7,5 % für alle Zulagen
- + 77,94 % 2. Schicht € 1
- + 7,5 % für Reiseaufwandsentschädigungen
- Freizeitoption: auch heuer wieder möglich