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Lehrlinge bei KFZ-Werkstätten - BUAG-Pflicht wegen Spenglereinbeziehung? Entwarnung
#1
Die (rückwirkende) Einführung der BUAG-Pflicht betreffend Spenglerbetriebe (mit Ausnahme der Galanterie- und Lüftungsspenglerbetriebe) hat Aufsehen und auch Ärger im LV-Bereich hervorgerufen.

Dabei stand plötzlich auch im Raum, ob "Spengler-Lehrlinge" in KFZ-Betrieben nicht plötzlich auch unter die BUAG-Regelungen fallen könnten.

Heute erhielt ich diesbezüglich eine Entwarnung. Zwar ist es nicht zur Gänze ausgeschlossen, dass irgendwann einmal später hier ein Versuch gestartet wird, die Chancen dürften aber als gering bezeichnet werden. Die BUAK hegt hierzu im Augenblick keine Intentionen, da es - gemäß der VwGH-Judikatur - in erster Linie um die Spenglerbetriebe ging.
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