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Vermietergemeinschaft Gründung
#1
Hallo!
Ich habe eine Klientin, die mit ihrem Ehemann gemeinsam ein Haus gekauft hat. Sie wollen es vermieten. 
Müssen die beiden es als Vermietergemeinschaft vermieten, oder kann es auch die Ehefrau alleine vermieten?
Wohl gemerkt: gekauft haben sie es gemeinsam 50:50

Danke für eure Unterstützung.
LG Eva Hana
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#2
Der Ehemann kann der Ehefrau vor Beginn der Vermietung ein Fruchtgenussrecht einräumen, wobei allerdings einige Details zu beachten sind.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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#3
Vielen Dank. Ich werde das recherchieren.
Liebe Grüße
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