30.10.2024, 18:05
Nach dem unglücklichen neuen KV-Szenario mit den neuen Kündigungsregelungen (die nach einer OGH-Entscheidung gar nicht nötig gewesen wären), folgt nun die nächste unangenehme Nachricht für das Gastgewerbe.
Wenn der Arbeitgeber in die Trinkgeldverteilung eingreift. Dieses aktuelle BFG-Erkenntnis bringe ich in der Ausgabe Nr. 19-2024 der WIKU Personal aktuell (erscheint Mitte November 2024).
Wer das Premium-Abo hat und sein Premium-Passwort parat hat, kann den Artikel gerne jetzt schon lesen.
https://www.wikutraining.at/blog/413
Wenn der Arbeitgeber in die Trinkgeldverteilung eingreift. Dieses aktuelle BFG-Erkenntnis bringe ich in der Ausgabe Nr. 19-2024 der WIKU Personal aktuell (erscheint Mitte November 2024).
Wer das Premium-Abo hat und sein Premium-Passwort parat hat, kann den Artikel gerne jetzt schon lesen.
https://www.wikutraining.at/blog/413