15.12.2024, 14:30
Das Justizministerium hat seine jährliche Existenzminimumsbroschüre aufgelegt, welche zum einen Erläuterungen über die Lohnpfändungsrechtslage beinhält und zum anderen aber auch die Lohnpfändungstabellen für das Kalenderjahr 2025.
Nach der Exekutionsordnung müssen diese Tabellen spätestens ab März 2025 zur Anwendung kommen. Normalerweise jedoch wendet man sie schon mit Jänner 2025 an:
https://tinyurl.com/5n9462hf
Nach der Exekutionsordnung müssen diese Tabellen spätestens ab März 2025 zur Anwendung kommen. Normalerweise jedoch wendet man sie schon mit Jänner 2025 an:
https://tinyurl.com/5n9462hf