15.12.2024, 16:25
Nachdem es nun in dem am 13.12.2024 veröffentlichten endgültigen LStR-Wartungserlass im Vergleich zum endgültigen Entwurf eine etwas überraschende Wende beim Thema "Schmutzzulage" gibt, wird wohl nach und nach die Frage auftauchen, was diese Entwicklung für die Lohnverrechnungspraxis zu bedeuten hat.
War noch im Entwurf eine relativ detaillierte Ergänzung zu Rz 1133 LStR 2002 zu lesen, die mit Schätzwerten und Toleranzwerten versehen war, hat man diese Ergänzung nun völlig weggelassen. Dabei habe ich zwei Beobachtungen gemacht:
Im Stichwortverzeichnis zu diesem FINDOK-Eintrag war der Begriff "Schmutzzulage "noch enthalten, obwohl in den endgültigen Fassung des Wartungserlasses 2024 dieser Begriff an keiner einzigen Stelle eine Rolle spielt.
In einem Fachbuch (Lohnsteuer 2025, erschienen im Manz-Verlag), das von zwei "Hochkarätern" der Finanzverwaltung geschrieben wird, finden sich - bedingt dadurch, dass es bei der Produktion von Büchern innerhalb eines Verlages meistens eine gewisse längere Vorlaufzeit gibt - noch die Einträge des Entwurfs, sodass wohl davon auszugehen ist, dass hier etwas "Außerplanmäßiges" geschehen ist.
Ich habe nun über meine Gruppe eine konkrete Anfrage an die Finanzverwaltung dazu richten lassen, damit wir in Bezug auf die Schmutzzulage nicht auf Dauer "ganz nackert" dastehen.
Zusätzlich habe eine Anfrage formuliert, zur Steuerfreiheit von Zuschlägen nach § 68 Abs. 2 EStG 1988 bei ganzjährigen Gleitzeitperioden und monatlicher Überstundenpauschale bzw. "All-In-Entlohnungen" sowie dem Thema "möglicher Sachbezug von dritter Seite" nach Ende eines Jobbike-Leasings und einem möglichen Erwerb des Fahrrades durch den Arbeitnehmer.
Ich gehe persönlich davon aus, dass wir hier im Laufe des ersten Quartals 2025 jeweils eine Rückmeldung erhalten werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass diese Themen auch in den Koalitionsverhandlungen eine gewisse Rolle spielen, die ja auch nicht wirklich friktionsfrei verlaufen, sodass wir auch dort derzeit ein "Hängen und Würgen" erleben.
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Ich habe nun über meine Gruppe eine konkrete Anfrage an die Finanzverwaltung dazu richten lassen, damit wir in Bezug auf die Schmutzzulage nicht auf Dauer "ganz nackert" dastehen.
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Ich gehe persönlich davon aus, dass wir hier im Laufe des ersten Quartals 2025 jeweils eine Rückmeldung erhalten werden. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass diese Themen auch in den Koalitionsverhandlungen eine gewisse Rolle spielen, die ja auch nicht wirklich friktionsfrei verlaufen, sodass wir auch dort derzeit ein "Hängen und Würgen" erleben.
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