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Sachbezug Parkplatz
#1
Lieber Herr Kurzböck,

wir hatten bis jetzt den Fall, dass eine Firma fixe Parkplätze in einer öffentlich Garage innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone für pendelnde Dienstnehmer angemietet hat und bei diesen dafür jeweils ein Sachbezugswert iHv EUR 14,53 in der Lohnverrechnung angesetzt wurde.

Ab dem neuen Jahr wird das Parksystem umgestellt, wodurch eine dauerhafte Anmietung durch die Firma nicht mehr möglich ist, sondern nur noch Monatstickets für die öffentlichen Garagen gekauft werden können, in denen ab dann freie Parkplatzwahl gilt.

Man möchte die Dienstnehmern wegen dieser unverschuldeten Umstellung nun nicht schlechter stellen.

Ist es Ihrer Ansicht nach korrekt, den Dienstnehmern die Kosten für das monatliche Parkticket zu erstatten und weiterhin den Sachbezugswert iHv EUR 14,53 anzusetzen?
Oder führt eine solche Erstattung zu Problemen? Organisatorisch wäre es für die Firma sehr schwer umsetzbar, die Tickets selbst immer am Monatsersten am Automaten zu erwerben und den Mitarbeitern bei Einfahrt in die Garage zu übergeben. Smile

Liebe Grüße,
Ilke
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#2
Wenn Arbeitnehmer sich selber ein Ticket kaufen und der Arbeitgeber ersetzt dies, dann haben wir einen Geldersatz. Das ist eine "andere Liga" und daher leider komplett pflichtig in Höhe des vom Arbeitgeber geleisteten Ersatzes.
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#3
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung! Das haben wir befürchtet.
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