13.01.2025, 14:04
Eine Klientin hat ab dem Jahr 2021 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und einen Regelbesteuerungsantrag gemäß € 6(3) UStG gestellt.
Nun würde sie gerne ab dem Jahr 2025 wieder Kleinunternehmerin sein.
Der Vorjahresumsatz (also 2024) liegt unter € 55.000,00 (bzw. € 42.000,00 bei 20% USt - alte Regelung).
Da bei der neuen Regelung nur auf den Vorjahresumsatz abgestellt wird, kann sie ab 2025 die Optionserklärung widerrufen oder erst ab 2026 wieder Kleinunternehmerin sein?
Nun würde sie gerne ab dem Jahr 2025 wieder Kleinunternehmerin sein.
Der Vorjahresumsatz (also 2024) liegt unter € 55.000,00 (bzw. € 42.000,00 bei 20% USt - alte Regelung).
Da bei der neuen Regelung nur auf den Vorjahresumsatz abgestellt wird, kann sie ab 2025 die Optionserklärung widerrufen oder erst ab 2026 wieder Kleinunternehmerin sein?


Wunschdenken