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Widerruf Optionserklärung USt Kleinunternehmer
#1
Eine Klientin hat ab dem Jahr 2021 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und einen Regelbesteuerungsantrag gemäß € 6(3) UStG gestellt.
Nun würde sie gerne ab dem Jahr 2025 wieder Kleinunternehmerin sein.
Der Vorjahresumsatz (also 2024) liegt unter € 55.000,00 (bzw. € 42.000,00 bei 20% USt - alte Regelung).
Da bei der neuen Regelung nur auf den Vorjahresumsatz abgestellt wird, kann sie ab 2025 die Optionserklärung widerrufen oder erst ab 2026 wieder Kleinunternehmerin sein?
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#2
wenn die Klientin für 2021 auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat, läuft die 5-Jahresfrist erst mit Ende 2025 ab. Der Widerruf der Verzichtserklärung kann erst 2026 (Widerruf bis 31.1.2026 - Fallfrist) erfolgen.
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#3
Ich dachte, da ab 2025 die neue Regelung gilt und da dann nur noch der Vorjahresumsatz maßgeblich ist.
Anscheinend habe ich mich geirrt - Big Grin Wunschdenken
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#4
Die 5 Jahresfrist für den Verzicht besteht immer
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