17.01.2025, 11:04
Man kann seit kurzem das Formular E 29 von der Homepage des BMF herunterladen. Dieses wird dann benötigt, wenn die auszahlende Körperschaft im Erklärungsjahr (= Jahr der Zahlung) für ehrenamtliche Tätigkeit ein höher Betrag ausbezahlt wurde, der als die Freiwilligenpauschale ausmacht (§ 3 Abs. 1 Z 42 lit. a bzw. lit. b).
Zu diese Formular geht es hier:
https://formulare.bmf.gv.at/service/form...99/E29.pdf
Zu diese Formular geht es hier:
https://formulare.bmf.gv.at/service/form...99/E29.pdf

