28.01.2025, 21:33
In einem kürzlich ergangenen Erkenntnis erinnerte der VwGH an die "Spielregeln", die in Verbindung mit Mitgliedsbeiträgen gelten, um festzustellen, ob ein Verein "unternehmerisch tätig" ist und damit KommSt-Pflicht ausgelöst wird oder ob KommSt-Freiheit insoweit besteht.
Den Artikel betreffend dieses Erkenntnis findet man in WPA 3/2025 oder schon heute (mit dem WIKU-Premium-Passwort) hier:
https://www.wikutraining.at/blog/548
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