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Kollektivvertrag BAU Angestellte - KM Geld (beitrags- und steuerfrei)?
#1
Guten Tag,

derzeit hat ein Klient von uns eine GPLB. Der Prüfer möchte beitrags- und steuerfreies KM-Geld den Abgaben unterziehen. Folgende 2 Sachverhalte:

- ein Dienstnehmer (Aufnahmeort ist Firmensitz) wird immer wieder zu BAUSTELLEN (Errichtung neuer Bauwerke) zugeteilt. Eine Baustelle dauert im Schnitt 2-6 Monate.
   Kann hier das KM-Geld abgabenfrei ausbezahlt werden, wenn er die  Dienstreise vom Wohnort aus auf die (bzw. auf die eine oder andere) Baustelle antritt?
   (Entfernungssockel)?

- andere Dienstnehmer arbeiten grundsätzlich im Büro (Firmensitz): machen aber 2-3x pro Woche Baustellenfahrten, da werden 2-3 Baustellen angefahren für Kontrollgänge, Baubesprechungen, Fotos,... (Baustellendokumentation wird dann wieder am Firmensitz erledigt), wie wäre hier die Abrechnung der KM-Gelder in der SV bzw. LST zu bewerten?

danke 
Bernadette
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#2
Wenn da eine GPLB schon dranhängt, wird es vermutlich auch gut sein, wenn man sich den Fall sehr im Detail (im Rahmen eines Fachgespräches) ansieht. Dabei kann man auch erörtern, warum der GPLB-Prüfer der Ansicht ist, dass die Fahrtkostenersätze der Abgabenpflicht zu unterwerfen sind, also was genau seine Argumentation ist.

Wenn der Kollektivvertrag einen Rechtsanspruch auf Bezahlung eines Kilometergeldes aus Anlass dieser Fahrten auch für die Strecke von der Wohnung zur Baustelle und retour verbindlich regelt, dann gilt die "Entfernungssockelregelung" insoweit nämlich nicht § 3 Abs. 1 Z 16b EStG 1988. Ob dies der Fall ist, das müsste man prüfen (der Kollektivvertrag, um den es geht, wurde der Anfrage leider nicht als Link beigefügt; genannt: ja, beigefügt: nein).


Für den zweiten Sachverhalt kann ich jetzt auch nicht erkennen, warum allfällig gewährte Fahrtkostenersätze in Form von Kilometergeldern abgabenpflichtig sein sollen. Die Sachverhaltsschilderung ist zwar unauffällig, aber nachdem ich seit 36 Jahren "im Geschäft bin", weiß ich, dass es hier um die jeweiligen Details geht (die aus dem Sachverhalt möglicherweise nicht hervorleuchten).

Also empfehle ich Ihnen, die Sache im Detail zu erörtern und vorher die konkreten Argumente der Prüfung in Erfahrung zu bringen.

Was ich aufgrund des Sachverhaltes hier rückmelden konnte, habe ich gerne gemacht.
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