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Essenszusteller als echte Dienstnehmer
#1
Weil es gerade zur aktuellen Diskussion passt: ein aktuelles VwGH-Erkenntnis auf den Punkt gebracht.

Freilich könnte man argumentieren, dass man sich ja den konkreten Einzelfall ansehen muss und die Bedingungen der Arbeitserbringung unter die Lupe nehmen muss.

Aber es gleicht ein Fall beinahe dem anderen oder unterscheidet sich nicht wesentlich davon.

Die Vereinbarung von freien Dienstverhältnissen - wenn es denn "ernst" gemeint ist - geht dann recht häufig auch mit Qualitätsverlust einher (aus organisatorischer Sicht).

Umgekehrt wollen Unternehmen, dass organisatorisch alles klappt (verständlich). Das ist dann wie ein Medikament, das möglicherweise "Nebenwirkungen" aufweist (Nebenwirkung = organisatorische Eingliederung = echtes Dienstverhältnis).

Daher wird sich auch die Frage nach der Glaubwürdigkeit der Vereinbarung freier Dienstverhältnisse insgesamt stellen.

https://www.wikutraining.at/blog/700
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