24.03.2025, 11:49
Warum der VwGH mit dem "grundsätzlichen Abzug" von 40 % Privatanteil von den für die Anschaffung eines beruflich bedingten Laptops geltend gemachten Anschaffungskosten nicht einverstanden war, erfahren Sie im nachstehend verlinkten Beitrag des WIKU Premium-Blogs (wofür Sie Ihr WIKU Premium-Passwort benötigen):
https://www.wikutraining.at/blog/705
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