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A1 Bescheinigung - Beantragung
#1
Guten Tag,
unser Unternehmen hat Kunden und Niederlassungen in verschiedenen Ländern, die von unseren Mitarbeitern oftmals auch spontan aufgesucht werden müssen. Dafür möchten wir die notwendigen A1-Bescheinigungen pauschal für 2 Jahre und alle Länder, in die sich wahrscheinlich Reisen ergeben werden, beantragen. 

Spricht etwas gegen diese Vorgehensweise? 

Danke vorab für eure Expertise!

Beste Grüße,
Nina
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#2
Genau für solche Fälle wird das A1 mit dem Formular E2 ("gewöhnlich in mehreren Staaten tätig") beantragt. 

Und da sollte man am besten gleich alle Länder reinschreiben, die potentiell besucht werden könnten, denn sonst hat man das Thema, dass man die alte A1-Bescheinigung stornieren und eine neue Bescheinigung mit einem Land mehr beantragen muss. 

Da habe ich einen Praxisfall erlebt, bei dem nach 5 Monaten dann für die gesamte EU beantragt wurde (alle 32 Länder), weil man sonst alle paar Wochen oder Monate ein neues Land dabei hatte (was im Verkauf öfter vorkommt). 

Und da möchte auch die ÖKG, dass man das E2 als Antrag nimmt für 2 Jahre.

Quelle: www.entsendung.at (Andreas Walch)
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#3
Vielen Dank für die Rückmeldung, die sich auch mit meinem Verständnis deckt.
Interessant ist nur: Von MitarbeiterInnen der GKK wird telefonisch eine andere Auskunft gegeben - nämlich jene, dass die Bescheinigung nur für bereits feststehende konkrete Aufenthalte beantragt werden darf.
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#4
Das kann sich durchaus mittlerweile auch geändert haben.

Möglicherweise hat es hier in der Vergangenheit Missbrauch gegeben. Nur so kann ich es mir erklären, dass die ÖGK-Auskünfte nicht einheitlich sind.
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