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Vermietung und Verpachtung
#1
Hallo,
ich hatte bisher keine Erfahrung mit einer privaten Vermietung und Verpachtung und bitte um Hilfe. Die Einnahme aus Miete und BK verbuche ich mit 10 % UST. Kann ich bei den Rechnungen für die Reparaturen etc. 20 % in Anspruch nehmen ? 
Danke und LG
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#2
Ja selbstverständlich!!!! Das eine hat mit dem anderen  in Deinem Fall nix zu tun. Ausser es handelt sich um einen Kleinunternehmer in der Ust ( was es laut Deinem Text nicht ist), dann gibt es sowieso keine Vorsteuer!



LG Petra
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#3
zu beachten ist aber, dass BK Heizung mit 20% USt ist.
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