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KV Gastronomie
#1
Bitte um Mithilfe. Dienstnehmer in der Gastronomie arbeiten üblicherweise auch am Feiertag (ist deren Naz) wenn der DN am Feiertag Überstunden leistet sind diese Zuschläge nach §68/1 steuerfrei, weil dahinter der Feiertag "steckt" oder sehen wir es falsch
 Viele Dank und liebe Grüße
Jeanny
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