Bitte um Mithilfe. Dienstnehmer in der Gastronomie arbeiten üblicherweise auch am Feiertag (ist deren Naz) wenn der DN am Feiertag Überstunden leistet sind diese Zuschläge nach §68/1 steuerfrei, weil dahinter der Feiertag "steckt" oder sehen wir es falsch
Viele Dank und liebe Grüße
Jeanny
Viele Dank und liebe Grüße
Jeanny

