10.07.2025, 15:49
In einem vom OGH zu beurteilenden Fall erlitt der Arbeitnehmer ein Polytrauma, da er auf seiner Fahrt zu schnell in eine Kurve gefahren und somit von der Fahrbahn abgekommen war. Es wurde seitens der Exekutive Alkoholisierung festgestellt (1,5 Promille).
War somit die Alkoholisierung ursächlich für diesen Unfall oder doch „nur“ seine erhöhte Risikobereitschaft gepaart mit „Betriebsblindheit“, da er derartige Überstellungsfahrten laufend durchgeführt hatte?
Wie der Fall ausging und welche Auswirkungen dies auf die Personalverrechnung haben kann, erfahren Sie im nachstehend verlinkten Beitrag des WIKU Premium-Blogs:
https://www.wikutraining.at/blog/855
War somit die Alkoholisierung ursächlich für diesen Unfall oder doch „nur“ seine erhöhte Risikobereitschaft gepaart mit „Betriebsblindheit“, da er derartige Überstellungsfahrten laufend durchgeführt hatte?
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