17.12.2019, 18:03
Liebe Forumsteilnehmer!
Angestellte KV Handel Teilzeit
DN und DG möchten vereinbaren, dass die DNin während des Jahres Gutstunden sammeln kann, die sie während der Sommermonate verbraucht, um bei den Kindern zu sein.
Sehe ich es richtig,
dass nur ein 3monatiger Durchrechnungszeitraum vereinbart werden kann und 52 Wochen bei Teilzeit nicht möglich sind?
dass Gutstunden zum Ende des Durchrechnungszeitraumes nicht ausgezahlt werden müssen?
sondern zum späteren Verbrauch mit 1:1,25 (innerhalb der Normalarbeitszeit der Vollzeitmitarbeiter) aufgewertet werden müssen und dann auf einem separaten Gutzeitkonto geparkt werden können?
dass 1,5 Mehrstunden pro Woche zuschlagsfrei belassen werden können?
dass bei einer Beendigung die Gutstunden mit einem Zuschlag von 50% auszuzahlen sind, außer bei DNkündigung, Entlassung und Austritt?
Danke!
Angestellte KV Handel Teilzeit
DN und DG möchten vereinbaren, dass die DNin während des Jahres Gutstunden sammeln kann, die sie während der Sommermonate verbraucht, um bei den Kindern zu sein.
Sehe ich es richtig,
dass nur ein 3monatiger Durchrechnungszeitraum vereinbart werden kann und 52 Wochen bei Teilzeit nicht möglich sind?
dass Gutstunden zum Ende des Durchrechnungszeitraumes nicht ausgezahlt werden müssen?
sondern zum späteren Verbrauch mit 1:1,25 (innerhalb der Normalarbeitszeit der Vollzeitmitarbeiter) aufgewertet werden müssen und dann auf einem separaten Gutzeitkonto geparkt werden können?
dass 1,5 Mehrstunden pro Woche zuschlagsfrei belassen werden können?
dass bei einer Beendigung die Gutstunden mit einem Zuschlag von 50% auszuzahlen sind, außer bei DNkündigung, Entlassung und Austritt?
Danke!